Welche Änderungen gibt es für Einsatzkräfte?
Bis zum 15.03.2022 muss ein gültiger Nachweis vorliegen, dass Sie
- vollständig geimpft sind
- innerhalb der letzten sechs Monate genesen sind oder
- eine Corona-Schutzimpfung medizinisch kontraindiziert ist
Sofern der Genesenennachweis nach sechs Monaten abgelaufen ist, muss binnen eines Monats ein neuer Nachweis erbracht werden. Für Dienstkräfte, die nach dem 15.03.2022 eingestellt werden, müssen die oben genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen. Anderenfalls kann die Aufnahme der Tätigkeit nicht erfolgen.